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Beste und günstigste Unfallversicherer vergleichen

Die Unfallversicherung gehört neben der Krankenversicherung zu den wichtigsten Policen. Eine private Unfallversicherung schützt bei Unfällen im Arbeitsleben und im Privatbereich, wobei der Leistungsumfang bei Abschluss der Versicherung selbst gewählt werden kann. Wie auch bei einer privaten Krankenversicherung bietet die private Unfallversicherung verschiedenste Tarife und Leistungspakete an, je höher die monatliche Prämie und das gewählte Paket ist, umso umfassender ist der Versicherungsschutz im Fall eines Unfalls.

Bei der Unfallversicherung kann es unter Umständen passieren, dass der Versicherungsschutz nie genutzt werden muss, die Versicherung also niemals nötig gewesen wäre, doch das Risiko im Laufe des Lebens einen Unfall mit schweren Folgen zu erleiden besteht für jeden Menschen permanent und sollte daher durch eine Unfallversicherung auch abgedeckt werden. Wer seinen Lebensunterhalt selbst verdient und durch einen Unfall der vollständigen Invalidität erliegt, wird sehr schnell Schwierigkeiten bei der Bestreitung der alltäglichen Kosten bekommen. In diesem Fall setzt die Unfallversicherung ein und sorgt für eine lückenlose, finanzielle Versorgung des Versicherten. Die private Unfallversicherung gehört nicht zu den Pflichtversicherungen, es ist daher frei wählbar für jede Person, ob und wie hoch die möglichen Folgen von Unfällen abgesichert werden sollen oder nicht. Wirtschaftlich besser stellen sich Unfallversicherungen mit Prämienrückgewähr als kapitalwirksame Versicherung dar. Der versicherte (auch als Familienversicherung) erhält hierbei alle eingezahlten Beiträge plus Zinsen nach der vereinbarten Laufzeit ausgezahlt. Die gesetzliche Unfallversicherung dient dem Schutz vor Folgen durch Berufskrankheiten, Arbeitsunfälle und beruflich bedingte Gefahren. Automatisch gesetzlich versichert sind Arbeitnehmer, Kinder die Schule und Kindergarten besuchen, Studenten, Zivildienstleistende, Blutspender und Landwirte.

Beamte bedürfen keiner gesetzlichen Unfallversicherung, da sie über das Land der Unfallfürsorge unterliegen. Die gesetzliche Unfallversicherung sichert Arbeitnehmer vor den Folgen von berufsbedingten Krankheiten und Unfällen ab. Es ist bei der gesetzlichen Unfallversicherung unerheblich wer die Schuld für einen Arbeitsunfall trägt, die Leistungen werden immer dann erbracht, wenn der Betroffene nicht mehr aus eigener Kraft in der Lage ist die Kosten zu tragen und der Versicherungsschutz aktiv ist. Grundsätzlich deckt die gesetzliche Unfallversicherung alle Behandlungskosten ab, die durch einen Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit entstehen. Der Arzt ist verpflichtet den Patienten nach bestem Wissen zu versorgen und die Versicherung zahlt sowohl ambulante- als auch stationäre Therapien zur Heilung. Bei einem Lohnausfall bekommt der Arbeitnehmer bis zu 78 Wochen Lang Verletztengeld von seiner Versicherung, die Höhe des Geldes liegt bei 80 Prozent des vorherigen Bruttogehalts. Sollte durch einen Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit nicht mehr die Möglichkeit bestehen den bislang ausgeübten Beruf zu praktizieren, werden Maßnahmen zur Umschulung oder zur Erlernung eines weiteren Berufes finanziert. Kann der Versicherte aufgrund des Unfalls keiner Tätigkeit mehr nach gehen, wird von der gesetzlichen Unfallversicherung eine Verletztenrente gezahlt, die zur Sicherung des Lebensunterhalts dient. Kommt ein Arbeitnehmer während eines Arbeitsunfalls zu Tode, haben die Hinterbliebenen einen Anspruch auf Hinterbliebenenrente durch die Versicherung.

 

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