Krankentageld Versicherungen bei Freiberuflern und Selbständigen fast unverzichtbar
Auch wenn für alle gesetzlich Krankenversicherten in Deutschland natürlich sehr gut für die gesundheitliche Grundversorgung gesorgt ist, so werden auch Leistungen im Vergleich zu früheren Zeiten gekürzt. Insgesamt geht der Trend dorthin, dass immer mehr gesetzlich Krankenversicherte sich zusätzlich noch über diverse Krankenzusatzversicherungen im privaten Bereich ergänzend versichern.
In den Bereich dieser privaten Zusatzversicherungen fallen beispielsweise die Zahnzusatzversicherung, die Augenversicherung oder auch die Krankentagegeld Versicherung. Besonders für Selbständige und Freiberufler ist die Krankentagegeld Versicherung mittlerweile zu einer sehr wichtigen Versicherung geworden. Was genau beinhaltet und leistet diese private Zusatzkrankenversicherung? Die Hauptleistung der Krankentagegeld Versicherung, die im Übrigen nicht zu verwechseln ist mit der Krankenhaustagegeld Versicherung, besteht in der Zahlung eines Krankentagegeldes, welches der Versicherte ab einem bestimmten Tag dann bekommt, wenn er arbeitsunfähig ist. Dass diese Krankentagegeld Versicherung vor allen Dingen für selbständig tätige Personen faktisch unverzichtbar ist liegt daran, dass Selbständige natürlich nicht wie Arbeitnehmer über den Arbeitgeber auch bei Arbeitsunfähigkeit zunächst weiterhin den vollen Lohn erhalten. Ganz im Gegenteil, denn Selbständige haben meistens sofort am ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit einen nicht unerheblichen Verdienstausfall, mitunter sogar bis zu einhundert Prozent. Somit fällt bei Selbständigen für die gesamte Dauer der Arbeitsunfähigkeit in vielen Fällen das Einkommen weg, was natürlich ab einer gewissen Dauer finanziell nicht mehr tragbar wäre. Durch eine Krankentagegeld Versicherung könnte dieses Risiko vermieden werden. Ab welchem Tag der Arbeitsunfähigkeit das Krankentagegeld seitens der Versicherung gezahlt wird, hängt vom gewählten Tarif ab.
Da Selbständige wie beschrieben oftmals bereits ab dem ersten Tag einen Einkommensausfall haben, bietet sich hier natürlich an, dass das Krankentagegeld sofort ab dem ersten Tag gezahlt wird, was allerdings von der Versicherungsprämie her recht teuer ist. Weiterhin übliche Termine sind ab dem 22. oder ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit. Der 43. Tag spielt vor allem bei Arbeitnehmern eine Rolle, denn natürlich kann auch für diese Gruppe neben den Selbständigen der Abschluss einer Krankentagegeld Versicherung Sinn machen. Zwar zahlt der Arbeitgeber bei arbeitsunfähigen Angestellten und Arbeitern über eine Dauer von sechs Wochen (42 Tage) den vollen Lohn weiter, doch ab dem 43. Tag übernimmt dann die gesetzliche Krankenversicherung die Lohnfortzahlung, die dann jedoch nur rund zwei Drittel des Nettolohnes beträgt. Wie hoch das vereinbarte Krankentagegeld ist, muss von der jeweiligen Einkommenssituation des Versicherten abhängig gemacht werden. So sollte man die Höhe wählen, die dem Monatslohn auf einen Tag herunter gerechnet entsprechen würde (bei Selbständigen) bzw. einem Drittel des umgerechneten Gehalts bei Arbeitnehmern. Wer demnach als Selbständiger beispielsweise monatlich Einnahmen von 3.000 Euro hat, sollte ein Krankentagesgeld in der Höhe von 100 Euro (pro Tag) wählen. Die Zahlung erfolgt übrigens erst nach ärztlich festgestellter Arbeitsunfähigkeit und Vorlage der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung beim Versicherer. Als Beitrag kann man zum Beispiel für ein Krankentagegeld von 50 Euro am Tag ab dem 22. Tag von rund 25-45 Euro im Monat ausgehen. |